AUSBILDUNG DER AUSBILDER (AEVO)
Sie benötigen den Ausbilderschein gemäß § 28 Berufsbildungsgesetz (AEVO)? Wir bieten Ihnen maßgeschneiderte AdA-Kurskonzepte je nach individuellem Bedarf. Ob berufsbegleitend, Vollzeit oder Live-Online wir haben für jeden Ausbilder das passende Angebot.
Ausbilder verantworten die Ausbildung in ihrem Unternehmen:
Sie gestalten die Lernprozesse ihrer Auszubildenden und nehmen organisatorische Aufgaben wahr. Als Lernprozessbegleiter planen und betreuen sie unterschiedliche Ausbildungssituationen. Dazu benötigen sie neben der fachlichen Eignung berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen.
Um Ausbilder in einem Betrieb zu werden, müssen Sie gemäß § 29 und § 30 BBiG die Kriterien der persönlichen und der fachlichen Eignung erfüllen. Um die AEVO-Prüfung abzulegen, müssen diese Kriterien noch nicht vorliegen, aber spätestens, wenn Sie als Ausbilder in einem Betrieb tätig werden wollen.
Persönliche Eignung
Es sind zunächst alle Personen geeignet, außer:
Fachliche Eignung
Die AEVO Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil, in denen Sie Ihre berufs- und arbeitspädagogische Eignung nachweisen sollen. Die Eignung umfasst die Kompetenz zum selbständigen Planen, Durchführen und Kontrollieren der Berufsausbildung in folgenden vier Handlungsfeldern:
Tipp: Setzen Sie sich gründlich mit den in §3 AEVO formulierten und im Rahmenplan weiter konkretisierten Kompetenzen der einzelnen Handlungsfelder auseinander. Sie sind Inhalt der Prüfung. (Quelle: https://www.dihk-bildung.shop/aevo-pruefung/#handlungsfelder)