Menu

 

Verfügbare Lehrgänge

AUSBILDUNG DER AUSBILDER (AEVO)

Sie benötigen den Ausbilderschein gemäß § 28 Berufsbildungsgesetz (AEVO)? Wir bieten Ihnen maßgeschneiderte AdA-Kurskonzepte je nach individuellem Bedarf. Ob berufsbegleitend, Vollzeit oder Live-Online wir haben für jeden Ausbilder das passende Angebot.

Ausbilder verantworten die Ausbildung in ihrem Unternehmen:
Sie gestalten die Lernprozesse ihrer Auszubildenden und nehmen organisatorische Aufgaben wahr. Als Lernprozessbegleiter planen und betreuen sie unterschiedliche Ausbildungssituationen. Dazu benötigen sie neben der fachlichen Eignung berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen.

 

Wählen Sie ihr individuelles Lehrgangskonzept:

Wer kann Ausbilder werden?

Um Ausbilder in einem Betrieb zu werden, müssen Sie gemäß § 29 und § 30 BBiG die Kriterien der persönlichen und der fachlichen Eignung erfüllen. Um die AEVO-Prüfung abzulegen, müssen diese Kriterien noch nicht vorliegen, aber spätestens, wenn Sie als Ausbilder in einem Betrieb tätig werden wollen.

Persönliche Eignung

Es sind zunächst alle Personen geeignet, außer:

  • sie sind wegen eines Verbrechens zu einer Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren verurteilt worden und
  • sie sind wegen einer Straftat, die sie als Arbeitgeber, Ausbildender oder Ausbilder gegenüber Kindern oder Jugendlichen begangen haben zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten verurteilt worden und
  • sie haben eine andere schwerwiegende Straftat begangen und
  • es liegen Verstöße gegen das BBiG vor, wie die Missachtung der Pflichten des Auszubildenden und/oder Verstöße gegen die Pflicht der Vertragsniederschrift

Fachliche Eignung

  • Abschlussprüfung in dem Ausbildungsberuf, in dem Sie ausbilden möchten oder
  • vergleichbares Studium an einer deutschen Hochschule oder
  • anerkannte Prüfung in der entsprechenden Fachrichtung an einer anerkannten Ausbildungsstätte oder vor einer Prüfungsbehörde oder
  • ein im Ausland erworbener Bildungsabschluss in einer dem Ausbildungsberuf entsprechenden Fachrichtung, dessen Gleichwertigkeit festgestellt worden ist, und
  • eine angemessene Zeit der Berufspraxis und
  • eine erfolgreich bestandene AEVO-Prüfung (Ausbilderschein)

(Quelle: https://www.dihk-bildung.shop/aevo-pruefung/#aevo)

AEVO Handlungsfelder

Die AEVO Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil, in denen Sie Ihre berufs- und arbeitspädagogische Eignung nachweisen sollen. Die Eignung umfasst die Kompetenz zum selbständigen Planen, Durchführen und Kontrollieren der Berufsausbildung in folgenden vier Handlungsfeldern:

  • 1. Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
  • 2. Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken
  • 3. Ausbildung durchführen
  • 4. Ausbildung abschließen


Tipp: Setzen Sie sich gründlich mit den in §3 AEVO formulierten und im Rahmenplan weiter konkretisierten Kompetenzen der einzelnen Handlungsfelder auseinander. Sie sind Inhalt der Prüfung. (Quelle: https://www.dihk-bildung.shop/aevo-pruefung/#handlungsfelder)

Zusatzangebote