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Erklärung zur Barrierefreiheit

Die IHK-Projektgesellschaft mbH Ostbrandenburg möchte, dass alle Menschen unsere Bildungs- und Beratungsangebote nutzen können — unabhängig von Einschränkungen des Sehens, Hörens oder der Beweglichkeit und unabhängig davon, mit welchen Hilfsmitteln sie im Internet unterwegs sind.

Diese Erklärung beschreibt offen, wo wir dabei heute stehen: Wir haben unsere Website www.ihk-projekt.de im August 2026 fachlich prüfen lassen und arbeiten die dabei gefundenen Barrieren derzeit ab. Der Auftritt ist heute noch nicht in allen Teilen barrierefrei. Wir halten es für richtig, das zu benennen, statt eine Barrierefreiheit zu behaupten, die noch nicht erreicht ist.

Rechtlicher Rahmen

Die IHK-Projektgesellschaft mbH Ostbrandenburg ist ein privatrechtliches Unternehmen und keine öffentliche Stelle. Die Vorschriften für Internetauftritte öffentlicher Stellen — das Brandenburgische Behindertengleichstellungsgesetz (BbgBGG) und die Brandenburgische Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BbgBITV) — gelten für uns deshalb nicht.

Maßstab unserer Arbeit ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das seit dem 28. Juni 2025 gilt und Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr erfasst. Die technischen Anforderungen ergeben sich aus der Barrierefreiheitsstärkungsgesetz-Verordnung (BFSGV) und der europäischen Norm EN 301 549, die für Websites auf die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) verweist. Als Zielniveau haben wir WCAG 2.2, Konformitätsstufe AA festgelegt.

Für den redaktionellen und technischen Betrieb der Website nutzen wir das Content-Management-System TYPO3.

Stand der Barrierefreiheit

Der Auftritt wurde durch einen externen Dienstleister technisch geprüft — am ausgelieferten Quelltext, an den Vorlagen des Systems und am laufenden Betrieb im Browser. Ergänzt wird die Prüfung durch unsere eigene Einschätzung der Inhalte.

Ergebnis: Ein Teil der Anforderungen ist erfüllt, ein anderer nicht. Die gefundenen Punkte sind größtenteils systematisch — sie liegen in wenigen zentralen Vorlagen und wirken sich dadurch auf viele Seiten aus. Das ist zugleich die gute Nachricht: Ihre Behebung wirkt ebenso breit.

Ein Prüfverfahren durch Dritte (etwa ein BITV-Test) wurde bislang nicht durchgeführt.

Welche Barrieren wir kennen

Die folgenden Einschränkungen sind uns bekannt und werden derzeit bearbeitet:

  • Bedienung ohne Maus. Einzelne Bedienelemente — darunter der Suchknopf der Kurssuche, die ausklappbaren Textbereiche und die Untermenüs der Hauptnavigation — lassen sich mit der Tastatur noch nicht oder nur eingeschränkt benutzen. Auch eine Sprungmarke zum Hauptinhalt fehlt bislang.
  • Sichtbare Markierung des Bedienfokus. Wo man sich beim Bedienen mit der Tastatur gerade befindet, ist auf manchen Hintergründen zu schwach zu erkennen.
  • Alternativtexte zu Bildern. Ein großer Teil unserer Bilder hat noch keine Textbeschreibung. Screenreader können solche Bilder nicht sinnvoll wiedergeben. Das ist der umfangreichste Punkt und nur redaktionell zu lösen.
  • Formulare. Beschriftungen, Pflichtfeldangaben und Fehlermeldungen sind noch nicht durchgängig so ausgezeichnet, dass Hilfsmittel sie zuverlässig vermitteln. Das betrifft auch Anmelde- und Kontaktformulare.
  • PDF-Dokumente. Unsere PDF-Dateien — etwa Merkblätter, Programmübersichten und Anmeldeunterlagen — stehen noch nicht barrierefrei zur Verfügung. Wir wandeln die Dokumente des aktiven Angebots schrittweise um oder bieten die Inhalte künftig unmittelbar als Webseite an. Archivierte Dokumente, die seit dem 28. Juni 2025 nicht mehr aktualisiert wurden, sind von den gesetzlichen Anforderungen ausgenommen.
  • Videos. Eingebundene Videos verfügen nicht durchgängig über Untertitel oder Transkripte.
  • Überschriften und Struktur. Überschriften wurden in der Vergangenheit teils nach dem Aussehen und nicht nach der Gliederung gewählt. Die Navigation mit Hilfsmitteln ist dadurch erschwert.
  • Externe Buchungsstrecke. Die Anmeldung zu Lehrgängen führt auf ein Buchungsportal eines externen Anbieters, auf dessen Gestaltung wir keinen unmittelbaren Einfluss haben. Wir haben den Anbieter auf die Anforderungen hingewiesen und begleiten den Fortgang.
  • Leichte Sprache und Gebärdensprache. Inhalte in Leichter Sprache und in Deutscher Gebärdensprache stehen derzeit nicht zur Verfügung. Wir bemühen uns um verständliche Sprache; bei fachlichen Inhalten ist das nicht immer vollständig möglich.

Was wir tun

Für die Behebung liegt ein nach Abhängigkeiten geordneter Plan vor. Wir gehen in dieser Reihenfolge vor:

  1. Grundgerüst der Seiten — Sprungmarke zum Inhalt, klar bezeichneter Hauptinhaltsbereich, benannte Navigationsbereiche.
  2. Bedienbarkeit mit der Tastatur — alle Bedienelemente erreichbar und auslösbar, deutlich sichtbare Fokusmarkierung.
  3. Bilder und Verlinkungen — verlässliche Ausgabe von Alternativtexten, eindeutige Linktexte.
  4. Formulare — Beschriftungen, Pflichtfeldangaben, verständliche Fehlermeldungen.
  5. Inhalte und Dokumente — Alternativtexte, Überschriftenstruktur, PDF-Bestand, Untertitel. Dieser Teil läuft über den gesamten Zeitraum und bestimmt seine Dauer.
  6. Dauerhafte Sicherung — Prüfungen im laufenden Betrieb, Leitfaden und Schulung für die Redaktion.

Die redaktionelle Aufarbeitung der Inhalte und Dokumente erfolgt fortlaufend und nach Wichtigkeit geordnet. Diese Erklärung aktualisieren wir, sobald sich der Stand ändert — mindestens jedoch jährlich.

Barrieren melden — wir hören zu

Sie stoßen auf unserer Website auf eine Barriere? Sie benötigen eine Information in einer anderen Form — etwa ein Dokument als Text statt als PDF? Dann melden Sie sich bitte bei uns. Ihre Rückmeldung hilft uns, die richtigen Dinge zuerst zu tun.

IHK-Projektgesellschaft mbH Ostbrandenburg
Robert Köppen
Puschkinstraße 12 b, 15236 Frankfurt (Oder)
Telefon: +49 335 5621-2211
E-Mail: barrierefreiheit@ihk-projekt.de

Wir bestätigen Ihre Meldung und antworten in der Sache innerhalb von vier Wochen. Benötigen Sie eine Auskunft dringend, rufen Sie uns gern an — wir helfen persönlich weiter.

Zuständige Marktüberwachungsbehörde

Die Einhaltung der Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes wird von der Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen überwacht:

Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit
von Produkten und Dienstleistungen (MLBF AöR)
Carl-Miller-Straße 6, 39112 Magdeburg
Telefon: +49 391 289 230 23
E-Mail: kontakt@mlbf-barrierefrei.de
Internet: www.mlbf-barrierefrei.de

Erstellung dieser Erklärung

Anbieter der Website ist die IHK-Projektgesellschaft mbH Ostbrandenburg. Die vollständigen Anbieterangaben finden Sie im Impressum.

Zuletzt aktualisiert: August 2026

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