01.01.2024 – 31.12.2027
Wir beraten betriebsnah, unabhängig und kostenlos zu allen Fragen rund um das Thema Auslandspraktika während und nach der Ausbildung. Auch bei der konkreten Umsetzung unterstützen wir mit Kontakten ins Ausland, bei rechtlichen Fragen oder bei der Suche nach passenden Finanzierungsmöglichkeiten, wie z. B. über das EU-Programm Erasmus+, über das auch Auslandsaufenthalte während der Berufsbildung finanziert werden können.
Kleine und mittelständische Unternehmen in der Region sowie deren Auszubildende in der betrieblichen Ausbildung und junge Fachkräfte (bis 1 Jahr nach Abschluss)
Mit dem Förderprogramm „Berufsbildung ohne Grenzen“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz sollen kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie deren Auszubildende und junge Fachkräfte für die Möglichkeiten der grenzüberschreitenden Mobilität während und nach der Ausbildung sensibilisiert werden. Die Förderrichtlinie tritt am 1. Januar 2024 in Kraft und löst die Förderrichtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz vom 20. November 2019 ab. Sie ist bis zum 31. Dezember 2027 befristet.
Du bist Azubi und hast Lust auf ein Auslandspraktikum während deiner Ausbildung? Ob als KFZ Mechatroniker nach Italien, Koch nach Frankreich oder Kfm. Büromanagement nach UK – die Welt steht dir offen!
Unser Service für die Betriebe:
Der Gewinn für dich als Azubi, denn durch ein Auslandspraktikum
Du spielst mit dem Gedanken ein Auslandspraktikum während deiner Ausbildung zu absolvieren? Wir beraten dich gerne persönlich.
Bundesweite Ansprechpartner
Mobilitätsberatung für Betriebe und Azubis: