Im Land Brandenburg gibt es ein flächendeckendes Netz von Trägern, die durch das Integrationsamt beauftragt sind, als Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitsgeber (EAA) tätig zu werden. Grundlage hierfür ist das Teilhabestärkungsgesetz des Bundes vom 2. Juni 2021 (§ 185a SGB IX).
Drei Fachberater*innen der IHK-Projektgesellschaft mbH Ostbrandenburg informieren, beraten und unterstützen die Mitgliedsbetriebe der IHK Ostbrandenburg, IHK Cottbus und der IHK Potsdam zu Fragen der Inklusion und Teilhabe am Arbeitsleben von schwerbehinderten Menschen.
Die Aufgaben der Einheitlichen Ansprechstellen bestehen u.a. darin,
Für Unternehmen sind die Beratungen der EAA niederschwellig und kostenlos. Unsere Fachberater*innen stehen ihnen von der Antragstellung über die Einstellung bis hin zur Beschäftigung der schwerbehinderten Menschen unterstützend zur Seite.
Hier finden Sie einen Beitrag aus der Forum 10/23 mit allen Informationen.
EAA für die Mitgliedsunternehmen der IHK Ostbrandenburg
Sabine Haarbach
IHK-Projektgesellschaft mbH
Ostbrandenburg
Beratungsstelle Ostbrandenburg
Berliner Straße 52e
16303 Schwedt/Oder
+49 170 7645 769
haarbach@ihk-projekt.de
EAA für die Mitgliedsunternehmen der IHK Potsdam (Bereich Westbrandenburg)
Knut Tschernay
IHK-Projektgesellschaft mbH
Ostbrandenburg
Beratungsstelle Potsdam
Breite Straße 2 a-c (Haus 2D, Raum 2.35)
14467 Potsdam
+49 151 2339 7999
tschernay@ihk-projekt.de
EAA für die Mitgliedsunternehmen der IHK Cottbus (Bereich Südbrandenburg)
Marion Luschke
IHK-Projektgesellschaft mbH
Ostbrandenburg
Beratungsstelle Cottbus
Querstr. 48
03044 Cottbus
+49 170 7649 183
luschke@ihk-projekt.de
Das Projekt wird im Auftrag des Landesamt für Soziales und Versorgung des Landes Brandenburg durchgeführt.
Ihr Weg in den inklusiven Arbeitsmarkt
EAA-Erklärvideo
Weitere Informationen finden Sie unter
Best Practice