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Modulare, berufsspezifische Kompetenzfeststellung im dualen Bereich - AVGS

Ziel
  • Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt

  • Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen

Maßnahmeninhalte
  • Erstberatung und Potenzialanalyse
  • Theoretische und praktische Überprüfung der Fachkompetenzen – bei einem anerkannten Ausbildungsträger mit jeweiligen relevanten Ausbildungsanforderungen

Zugangsvoraussetzungen/Zielgruppen

Personen mit formal, non-formal, informell erworbenen berufsspezifischen Kompetenzen im nicht reglementierten Bereich, die Leistungen nach dem SGB II oder SGB III beziehen

Kontakt

IHK-Projektgesellschaft mbH Ostbrandenburg
Puschkinstraße 12 b
15236 Frankfurt (Oder)

Ansprechpersonen

Alex Schenk
Tel.: +49 335 6069 6136
E-Mail: schenk@ihk-projekt.de 

Mirko Lange
Tel.: +49 335 5621 2020
E-Mail: lange@ihk-projekt.de 

Links

Flyer

Ablauf des Kompetenzfeststellungsverfahrens

Grafik zum Ablauf des Kompetentzfeststellungsverfahrens
1. Individuelle Beratung - Schritt 1

Die Ziele einer begleitenden individuellen Beratung umfassen im Einzelnen:

  • Anstoße zur Aufarbeitung und Erfassung der eigenen aktuellen persönlichen Situation
  • Durchführung einer individuellen Eignungsfeststellung und Feststellung des erreichten Standes
  • Unterstützung bei der Erstellung von individuellen Bewerbungsunterlagen
  • Herstellung eines eigenen Bewerbungsprofil 
  • Einübung in Formen und Methoden der schriftlichen Bewerbung und des persönlichen Vorstellungsgesprächs 
2. Arbeitserprobung – Schritt 2/3

Aufbauend auf den Erkenntnissen erfolgt durch den Träger eine Kompetenzfeststellung, die sich an den Inhalten der jeweiligen Ausbildungsordnung und Prüfungsaufgaben orientiert. In verschiedenen Betriebsstätten können die Teilnehmenden einfache Tätigkeiten aus den unterschiedlichsten gewerblich-technischen und kaufmännisch-dienstleistenden Bereichen ausüben. Hier ist das Ziel, die im Schritt 1 herausgearbeiteten berufsspezifischen Fähigkeiten durch Arbeitsproben, praktische Tests in dem festgelegten Beruf anhand der Ausbildungsordnung zu belegen.

3. Nachbetreuung – Schritt 4

Ziel ist es, allen an der Integration Beteiligten auf einen gemeinsamen Wissensstand und Beurteilungsansatz zu bringen, der die Voraussetzung ist, um den Beurteilten gerecht zu werden und damit zu einer qualifizierten Weiterentwicklung des/der Teilnehmenden und letztendlich zu einer passgenauen Weitervermittlung zu gelangen. 
Auf dieser Grundlage wird ein Entwicklungsplan festgelegt, der mittelfristig realisierbare Handlungsschritte und langfristige Qualifizierungspläne enthält und im Anschluss daran Kontrollpunkte, die die Durchführung der Entwicklung begleiten, prüfen und absichern, vereinbart.