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26.04.2023

Seminar | IHK-Bildungszentrum Frankfurt (Oder)

Warenursprung und Zollpräferenzen

Seminar

200,-
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Doreen Thal

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Doreen Thal
0335 5621-2113

Lernziele

  • Ursprungsbegriff im internationalen Handel
  • Unterscheidung von Ursprungs- und Freiverkehrspräferenzen
  • räumliche Anwendungsbereich der Präferenzabkommen
  • das materielle Recht der bestehenden Abkommen
  • Prüfung der Präferenzberechtigung
  • Nachweise der Präferenzberechtigung und Vereinfachungen
  • praktische Übungsaufgaben

Ablauf

Dieses Seminar findet wochentags von 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr statt.

Weitere Details

Warenursprung und Zollpräferenzen

Anhand praktischer Beispiele vermittelt das Seminar Kenntnisse im Umgang mit dem komplexen Thema des Warenursprungs und der Präferenzen.

Die Handelsabkommen, die die Europäische Union mit zahlreichen Staaten abgeschlossen hat, eröffnen durch die Einräumung von meist auf Gegenseitigkeit ausgerichteten Zollpräferenzen / Zollvergünstigungen unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit für einen begünstigten, in der Regel sogar zollfreien Marktzugang. Um diesen Kosten- bzw. Wettbewerbsvorteil praktisch nutzen zu können, müssen allerdings die zum Teil recht komplizierten Regelungen der Handelsabkommen genau eingehalten werden. Auch Zulieferer sind in den Prozess des Nachweises der Präferenzberechtigung im Rahmen der Abgabe von Lieferantenerklärungen eingebunden. Es müssen sich unter Wettbewerbsgesichtspunkten daher heute vermehrt auch Unternehmen mit dem Thema der Zollpräferenzen beschäftigen, die selbst nicht aktiv am Außenhandel teilnehmen.

Zielgruppe
  • Mitarbeiter von Unternehmen, die selbst aktiv unter Nutzung von Zollpräferenzen am Außenwirtschaftsverkehr teilnehmen (strategische Unternehmensplanung; Präferenzprüfung; Erstellung von Präferenznachweisen; Ausstellung, Anforderung, Prüfung und Verwaltung von Lieferantenerklärungen),
  • Mitarbeiter von Unternehmen, die regelmäßig durch die Abgabe von Lieferantenerklärungen in den Prozess der Erstellung von Präferenznachweisen eingebunden sind;
  • Unternehmen, die als „Ermächtigter Ausführer“ oder „Registrierte Exporteure“ dazu verpflichtet sind, ihren Mitarbeitern regelmäßige Schulungen anzubieten;
  • Unternehmen, die beabsichtigen, künftig unter Nutzung von Zollpräferenzen zu importieren oder zu exportieren.
Referent

Christian Treichel
International Trade Consulting Berlin

IHK Ostbrandenburg


Abteilung Aussenwirtschaft

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