Dieses 5-tägige Seminar bereitet die Teilnehmer auf die IHK-Prüfung (Handlungsspezifische Qualifikation) vor.
Für dieses Seminar liegt eine Bildungsfreistellung nach dem Gesetz zur Regelung und Förderung der Weiterbildung im Land Brandenburg (Brandenburgisches Weiterbildungsgesetz - BbgWBG) vom 15.12.1993 (GVBl. I S. 498 in Verbindung mit der Verordnung zur Bildungsfreistellung nach BbgWBG (Bildungsfreistellungsverordnung - BFV) vor.
Voraussetzungen
Zur Prüfung im Prüfungsteil "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen" wird zugelassen, wer eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Metallberufen zugeordnet werden kann, oder eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder eine mindestens vierjährige Berufspraxis oder eine vergleichbare Qualifikation nachweist.
Zur Prüfung im Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen" wird zugelassen, wer das Ablegen der Prüfung des Prüfungsteils "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen" und zu den oben genannten Voraussetzungen ein weiteres Jahr Berufspraxis nachweist.
Die Berufspraxis soll wesentliche Bezüge zu den o. g. Arbeitsgebieten und Aufgaben eines Industriemeisters haben.
.
Handlungsspezifische Qualifikation - Prüfungsvorbereitung
Es werden prüfungsrelevante Themen für die schriftliche Prüfung wiederholt und Prüfungsaufgaben geübt.
Es wird voraus gesetzt, dass die Teilnehmer über wesentliche Kenntnisse schon verfügen. Die Intensivwoche ersetzt nicht den Lehrgang "Industriemeister Metall". Sie dient lediglich der konkreten Vorbereitung auf die Prüfung zu ausgewählten Inhalten.
Hinweis
Zur erfolgreichen Absolvierung der Prüfung muss die „Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikation" nachgewiesen werden. (siehe Kursangebot „Ausbildung der Ausbilder“)
Für diese Prüfungsvorbereitung liegt eine Bildungsfreistellung des Landes Brandenburg vor.