Dieser Lehrgang findet von 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr statt.
Nach der Vermittlung der Theorie findet eine ca. 45 min. Prüfung statt.
Zusätzlich erfolgt nach der Prüfung eine grundlegende Einweisung in den praktischen Drohnenflug.
Unser Schulungspartner übermittelt Ihnen vor dem Lehrgangstag die Schulungsunterlagen.
Wir empfehlen diese vorab im Selbststudium (5h) durchzugehen.
vor dem Lehrgang übermitteln Sie uns bitte zusätzlich zu den Anmeldedaten
zum Lehrgang sind folgende Nachweise mitzubringen
Mit Datum vom 07.04.2017 ist die Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten vom 30. März 2017 in Kraft getreten. Das LBA ist nach § 21d Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) für die Anerkennung von Stellen (AST) zuständig, die Bescheinigungen des Nachweises ausreichender Kenntnisse und Fertigkeiten für Steuerer von unbemannten Fluggeräten ausstellen dürfen. Quelle