Berufsbegleitend
90 Unterrichtsstunden in Präsenz
montags und mittwochs | 16:00 - 20:15 Uhr |
Prüfung
Die Anmeldung zur Prüfung muss gesondert, bei der IHK-Ostbrandenburg vorgenommen werden, weitere Informationen erhalten Sie unter diesem LINK
HINWEIS
Mit Bestehen der Ausbildereignungsprüfung (Nachweis der pädagogischen Eignung) ist man nicht automatisch ausbildungsberechtigt. Das Berufsbildungsgesetz (§§ 29 f. BBiG) fordert zusätzlich von jedem Ausbilder die notwendigen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie die persönliche Eignung.
Kontaktieren Sie daher gern den zuständigen Ausbildungsberater der IHK Ostbrandenburg, der den Ausbildungsberuf betreut, den Sie ausbilden möchten und lassen Sie sich vorab Ihre fachliche Eignung bestätigen.
Sie benötigen den Ausbilderschein gemäß § 28 Berufsbildungsgesetz (AEVO)?
Wir bieten Ihnen maßgeschneiderte AdA-Kurskonzepte je nach individuellem Bedarf.
Ob berufsbegleitend, Vollzeit oder Live-Online wir haben für jeden Ausbilder das passende Angebot.
Ausbilder verantworten die Ausbildung in ihrem Unternehmen:
Sie gestalten die Lernprozesse ihrer Auszubildenden und nehmen organisatorische Aufgaben wahr. Als Lernprozessbegleiter planen und betreuen sie unterschiedliche Ausbildungssituationen. Dazu benötigen sie neben der fachlichen Eignung berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen.
Die Anmeldung zur Prüfung muss gesondert erfolgen, die Prüfungsgebühr für die Ausbildereignungsprüfung beträgt 135,00 EUR und wird dem Teilnehmenden gesondert mit der Einladung zur Prüfung von der IHK Ostbrandenburg in Rechnung gestellt.
Dieses Handlungsfeld umfasst die
berufs- und arbeitspädagogische
Eignung, Ausbildungsvoraussetzungen
zu prüfen und Ausbildung zu planen.
Das Handlungsfeld „Ausbildung
vorbereiten und bei der Einstellung
von Auszubildenden mitwirken" umfasst
die berufs- und arbeitspädagogische
Eignung, die Ausbildung unter
Berücksichtigung organisatorischer
sowie rechtlicher Aspekte vorbereiten.