Fachkundenachweis & Fortbildungslehrgang
Der Fachkundelehrgang findet an 4 Tagen innerhalb von 2 Wochen statt.
Jeweils dienstags und mittwochs von 08:30 Uhr bis 17:00 Uhr.
Der Fortbildungslehrgang findet an 2 Tagen innerhalb 1 Woche statt.
dienstags und mittwochs von 08:30 Uhr bis 17:00 Uhr.
Die regelmäßige Teilnahme an Fortbildungslehrgängen wird in § 5 Abs. 3 Anzeige- und Erlaubnisverordnung – AbfAEV (mindestens alle drei Jahre), in § 9 Abs. 3 Entsorgungsfachbetriebeverordnung – EfbV (mindestens alle zwei Jahre) und in § 9 Abs. 2 Abfallbeauftragtenverordnung – AbfBeauftrV (mindestens alle zwei Jahre) gefordert.
Vom Landesumweltamt anerkannter Lehrgang zum Erwerb des Fachkundenachweises (Fachkundelehrgang) nach § 9 der Entsorgungsfachbetriebsverordnung sowie nach § 5 der Anzeige- und Erlaubnisverordnung für Leiter bzw. verantwortliche Personen von Unternehmen, die Abfälle einsammeln oder befördern und Betrieben von Entsorgungsanlagen.
Der Fortbildungslehrgang ist für all diejenigen, die den Fachkundenachweis nach § 9 der Entsorgungsfachbetriebsverordnung sowie nach §5 der Anzeige- und Erlaubnisverordnung besitzen. Diese Personen benötigen für ihre Tätigkeit, laut Anzeige- und Erlaubnisverordnung (mindestens alle drei Jahre), § 9 der Entsorgungsfachbetriebsverordnung (mindestens alle zwei Jahre) und nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz, einen Wiederholungslehrgang bzw. Auffrischungslehrgang. Das benötigte Fachwissen und der aktuellste Stand werden mittels dieses Seminars vermittelt.
Ab sofort werden unsere Lehrgänge inkl. der neuen Abfallbeauftragtenverordnung durchgeführt.
Betriebsbeauftragter für Abfall:
Für Personen, die in Unternehmen arbeiten oder arbeiten wollen, die auf der Grundlage der zentralen Umweltgesetze (BlmSchG, WHG, KrwG/AbfG) Betriebsbeauftragte bestellen und die bereits im Besitz der Fachkunde nach AbfAEV und EfbV sind.
GfBU-Consult
Gesellschaft für Umwelt-
und Managementberatung