Was und wie wird gefördert?Die KfW-Mittelstandsbank unterstützt junge Unternehmen im Bereich der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe mit dem Programm "Gründercoaching Deutschland". Für Coachingmaßnahmen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen und organisatorischen Fragen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von Existenzgründungen können Zuschüsse aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) gewährt werden. Der Beginn der selbständigen Tätigkeit des Unternehmers darf nicht länger als 5 Jahre zurück liegen. Gefördert werden 75% des Beraterhonorars, unter besonderen Voraussetzungen bei Gründung aus der Arbeitslosigkeit sogar 90%. Insgesamt kann der Unternehmer eine Förderung für Beratungsleistungen von insgesamt 6.000 Euro netto beantragen. Dies kann durch mehrere Anträge in einer oder verschiedenen Fördervarianten ausgeschöpft werden.
Ein gefördertes Gründercoaching setzt immer eine Empfehlung eines Regionalpartners und eine Coachingzusage der KfW-Mittelstandsbank (KfW) voraus. Ein Regionalpartner für die Region Ostbrandenburg ist die IHK-Projektgesellschaft mbH, unter http://www.rp-suche.de kann man über die Postleitzahl weitere Regionalpartnern finden (auch zu anderen Beratungsprodukten der KfW).
Beantragung des GründercoachingsSie setzen sich mit den Ansprechpartnern der IHK-Projektgesellschaft mbH in Verbindung. Sind die formalen und inhaltlichen Fördervoraussetzungen gegeben, stellen Sie online unter https://rp-plattform.kfw.de einen Antrag für die Bezuschussung des Beraterhonorars und vereinbaren mit dem Ansprechpartner bei der IHK-Projektgesellschaft mbH einen Gesprächstermin. Auf Basis der Empfehlung des Regionalpartners entscheidet die KfW über die Gewährung des Zuschusses. Sie erhalten eine schriftliche Zusage.
Die BeraterwahlDie anteilige Erstattung des Beratungshonorars erfolgt nur für in KfW-Beraterbörse gelistete und für das Gründercoaching Deutschland freigeschaltete Berater. Unter www.kfw-beraterboerse.de können Sie Berater nach Region, Branchen oder Tätigkeitsschwerpunkten auswählen. Erst nach der schriftlichen Förderzusage durch die KfW schließen Sie mit dem Berater einen Coachingvertrag, den Sie dann an den Regionalpartner weiterteilen.
Ende des GründercoachingsNach Ablauf des Coachings, spätestens aber 12 Monaten nach Erteilung der Zusage durch die KfW, ist das Coaching beim Regionalpartner abzurechen. Dazu reichen Sie die Gesamtrechnung des Beraters, den schriftlichen Beratungsbericht des Beraters sowie eine Kopie des Kontoauszuges als Zahlungsbeleg (keine Barquittung) für den geleisteten Eigenanteil beim Regionalpartner ein. Nach Prüfung veranlasst die KfW die Auszahlung des Zuschusses.
Weitere HinweiseAusführliche Hinweise zu den Förderbedingungen, zur Höhe der Zuschüsse, zur Förderung von Existenzgründern aus der Arbeitslosigkeit, zum Coachingvertrag und zu den Kosten, die der Unternehmern eben dem Eigenanteil selbst trägt, Hinweise zur Deminimis-Erklärung und anderen Fakten lesen Sie im Merkblatt der KfW zum Gründercoaching und in den ergänzenden Merkblättern.
Berater, die sich für das Gründercoaching Deutschland listen lassen möchten, informieren sich bitte im Internet unter https://beraterboerse.kfw.de/.
KfW Merkblatt GründercoachingHinweise zur Deminimis-ErklärungEinschränkungen im Gründercoaching für Unternehmen in SchwierigkeitenOnlineantragBeraterwahlInformationen für BeraterWeitergehende Informationen zum Beratungsangebot des Gründercoaching finden Sie auf der Internetseite der
KfW-MittelstandsbankAls Regionalpartner bearbeitet die IHK-Projektgesellschaft mbH in Frankfurt (Oder) und in den Geschäftsstellen
in Fürstenwalde (Spree), Eberswalde und Prenzlau die Anträge zum Gründercoaching. Bitte vereinbaren Sie einen Gesprächstermin.